AGB'S - Spedition / Deutschland / Spanien

ALPHA LOGISTIK GmbH

(Spedition Deutschland - Spanien)

AGB für Auftragnehmer und Auftraggeber:

AGB für Auftragnehmer:

Bitte weisen Sie Ihren Fahrer an, nach dem entladen die CMR + Lieferscheine an +43 5372 93031 999 zu faxen ***

  • Bei Verzögerungen, Verspätungen oder sonstigen Problemen welchen den vereinbaarten Transporverlauf beeinflussen sind wir sofort und ohne Verzögerungen zu verständigen.
  • Ausserhalb der Geschäftszeiten sind wir unter der ALPHA-Notfallnr. +43 5372 93031 120 ( 24 Stunden ) erreichbar.
  • Sicherheitsausrüstung (Helm, Brille, Sicherheitsschuhe, Warnweste) ist Pflicht.
  • Ladungssicherungsequipment (Spanngurte min. 12 Stück, Antirutschmatten) ist Pflicht.
  • Ladefläche muss sauber und leer sein (auch keine Lademittel auf der Ladefläche)
  • Notfallnummer bekanntgeben, damit wir jederzeit den Status des LKW's abfragen können
  • Der Fahrer muss bei Lade- bzw. Entladstelle CMR kontrollieren und sofort eventuelle Schäden, Differenzen, Wartezeiten oder Probleme eintragen. Der Fahrer ist für die Vollständigkeit des CMR verantwortlich.
  • Rechnungen bitte 2-fach mit Original-CMR (bestätigt und abgestempelt), sind mit o.g. *Transportauftragsnummer* zu versehen.
  • Es gelten 24 Stunden Standgeldfrei bei Be- und Entladestelle als vereinbart
  • Im Falle eines Schadens behalten wir uns bis zur Klärung der Angelegenheit vor, die in Rede stehende Summe von den Frachtzahlungen einzubehalten.
  • Die weiteren AGB finden Sie unter www.ALPHALOG.at und gelten mit Übernahme des Ladeauftrags als unwiderruflich vereinbart. Mit Auftragsausführung bestätigt der Transportunternehmer die Kenntnisnahme und Vereinbarung der AGB.
  • Gerichtsstand ist in allen Fällen ausschließlich Kufstein unabhängig von der Höhe des Streitwertes. Es gilt österreichisches materielles und formelles Recht als vereinbart.
  • Es gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen zum Monatsende ab Erhalt der Originalen Ablieferbelege und der Frachtrechnung als vereinbart.
  • Absoluter Kundenschutz gilt als vereinbart. Direkte Kontaktaufnahme mit den Kunden (Absender+Empfänger) ist nicht gestattet. Rückfragen sind ausschließlich an uns zu richten. Bei Verletzung des Kundenschutzes durch den Auftragnehmer gilt eine schadensunabhängige Pönale von EUR 10.000.- als vereinbart, welche von offenen Frachtrechnungen in Abzug gebracht werden kann.

 

AGB für Auftraggeber:

Gemäß Ihrem Auftrag führen wir obigen Transport für Sie durch. Wir weisen darauf hin, dass wir keine wie immer geartete Haftung für eventuellen Verderb der Ware, Frost- oder Hitzeschäden, Marktpreisverfall etc. übernehmen. 

  • Wir werden uns bemühen, die von Ihnen gewünschten Termine einzuhalten. Garantie können wir keine übernehmen, auch nicht für eventuelle Folgeschäden bei Verzögerungen.
  • Ihnen räumen wir folgendes Zahlungsziel ein: 30 Tage zum Monatsende nach Erhalt der Rechnung. Als Verzugszinsen werden 10% p.a. vereinbart.
  • Gerichtsstand ist in allen Fällen Kufstein unabhängig von der Höhe des Streitwertes. Es gilt österreichisches materielles und formelles Recht als vereinbart
  • Zur Be- und Entladung stehen Ihnen jeweils 3 Stunden zur Verfügung. Danach verrechnen wir 40,- € / Stunde.
  • Bei Schadensfällen wird eine Verrechnung der Schadenssumme mit offenen Frachten in keiner Weise akzeptiert.
  • Für jede nicht getauschte Palette akzeptieren wir einen maximal Betrag von € 6,50
  • Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der CMR jeweils in letzter Fassung